Beamtenstrafrecht

Wird gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Betrug, Untreue, Körperverletzung im Amt oder wegen anderer Delikte ermittelt, geht es in aller Regel um drei Verfahren: um das Strafverfahren, das Disziplinarverfahren und das Verwaltungsverfahren. Vor jedem Tätigwerden sind die Auswirkungen auf die jeweils anderen Verfahren zu bedenken. Wir informieren Sie über die Auswirkungen und beraten Sie dazu, wie strafrechtliche und disziplinarrechtiche Sanktionen nach Möglichkeit ausgeschlossen oder minimiert werden können.
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