Das Gesundheits- und Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen für Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt und Patienten. Dabei sind wir schwerpunktmäßig für Ärzte, Krankenhäuser und Unternehmen der Gesundheitsindustrie tätig. Wir beraten Unternehmen auf den sich permanent verändernden Gebieten des öffentlichen Gesundheitsrechts (Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und Vertragsarztrecht) sowie bei den speziellen zivilrechtlichen Fragestellungen (z.B. bei Gründung von Unternehmen). Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung und Begleitung beim Erwerb oder Verkauf bzw. der Gründung ärztlicher Unternehmen (Praxiserwerb / -übergabe; Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und Kooperationen). Unser Anspruch ist es Sie nicht nur in den ersten Schritten Ihrer Berufsausübung, sondern auf Ihrem gesamten weiteren Berufsweg zu begleiten, wozu wir auch mit ausgewiesenen Experten der Wirtschafts- und Steuerberatung für Gesundheitsberufe zusammenarbeiten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arzthaftungsrecht, wobei wir neben Ärzten und Krankenhäusern auch Patienten vertreten. Darüber hinaus vertreten wir bundesweit Ärzte und Krankenhäuser in Honorarstreitigkeiten. Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Verteidigung von Ärzten in strafrechtlichen Verfahren sowie in vertragsärztlichen und/oder berufsgerichtlichen Disziplinarverfahren.