Rechtsgebiete/Arbeitsrecht

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krise ist das Arbeitsrecht besonders umstritten. Es geht nicht nur um die Existenz von Unternehmen, sondern auch um die wirtschaftliche und soziale Zukunft von Einzelpersonen und Familien.

Wir sind in allen Bereichen des Arbeitsechtes außergerichtlich und gerichtlich tätig. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebs- oder Personalräte.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts.

Zu dem Bereich des Individualarbeitsrechts zählen alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, beginnend mit der Einstellung bis zu seiner Beendigung durch Kündigung. Wir entwerfen für unsere Mandanten befristete oder unbefristete Arbeitsverträge und helfen ebenso, wenn es um die Überprüfung eines noch nicht abgeschlossenen Arbeitsvertrages geht.

Wir beraten Sie auch bei Neuverhandlungen von bestehenden Arbeitsverträgen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sei es ordentlich oder außerordentlich, sei es eine Änderungs- oder Beendigungskündigung, oder einem Arbeitnehmer kündigen wollen, stehen wir Ihnen mit fachkundigen Rat und engagierter Interessenvertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen zur Seite.

Bei schwierigen Personalentscheidungen helfen wir Ihnen, wenn es um die Frage der richtigen Formulierung einer Abmahnung, Kündigung oder der Frage ihrer Entfernung aus der Personalakte geht. Wir erstellen und überprüfen Arbeitszeugnisse.

Im kollektiven Arbeitsrechtes beraten und vertreten wir Arbeitgeber oder Betriebs- bzw. Personalräte in betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder tariflichen Fragestellungen, zum Beispiel bei der Erstellung oder Überprüfung von Betriebsvereinbarungen oder in Fragen, welches Mitbestimmungsrecht besteht.
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Giring Lordt Wölk Rechtsanwälte PartGmbB
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