Familienrecht

Streit zwischen Eheleuten um Kinder, Hausrat und Vermögen stellt besondere Herausforderungen an alle Beteiligten. Wir stellen uns diesen Herausforderungen durch hochqualifizierte und engagierte Rechtsberatung und Interessenvertretung.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts gerichtlich und außergerichtlich, also in Fragen zur Ehe, zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder zur Verwandtschaft und Betreuung/Vormundschaft.

Wir helfen Ihnen, verschiedene Fragen zu regeln wie beispielsweise den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder, die Entscheidungsbefugnis (Sorgerecht), die Häufigkeit der Besuche (Umgang) und die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Auch in der Frage, wer die zuvor gemeinsam bewohnte Wohnung nach der Trennung weiter nutzen darf, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite ebenso wie in Fragen der Auseinandersetzung der gemeinsamen Einrichtung (Hausrat). Zum Familienrecht gehört auch die Frage der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, auch eines Familienheimes.

Wir helfen außerdem bei der Ausarbeitung von Ehe- und Trennungsfolgen- bzw. Scheidungsvereinbarungen.


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Giring Lordt Wölk Rechtsanwälte PartGmbB
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