Recht und Patient

Leistungsverweigerung
Arzthaftung
Nach wie vor ist es für Patienten problematisch, Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser aufgrund einer fehlerhaften Behandlung oder Aufklärung durchzusetzen.

Der Gesetzgeber ist derzeit bemüht durch die Verabschiedung eines neuen Patientenrechtegesetzes die Patientenrechte zu stärken. Der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf wird aller Voraussicht nach noch in der ersten Hälfte des Jahres 2013 in Kraft treten und Änderungen im BGB und im SGB V enthalten.

Ob damit aber tatsächlich eine wesentliche Stärkung Patientenrechte verbunden sein wird, ist eher zweifelhaft, weil der Entwurf im Kern nur eine Normierung der bereits gefestigten Grundsätze der Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht enthält. Eine Stärkung der Patientenrechte wird mit dem Gesetz nur punktuell erreicht werden.

Patienten sind daher immer noch zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf kompentente und spezialisierte Rechtsanwälte angewiesen, die sich neben der juristischen Bewertung auch um die medizinische Prüfung des Behandlungsfalles kümmern. Dazu arbeiten wir mit uns beratenden Fachärzten zusammen. Wir übernehmen nur Fälle, bei denen sich nach einer medizinischen und juristischen Prüfung echte Erfolgsaussichten zeigen.