Auch private Krankenversicherung stehen unter zunehmenden Kostendruck und Wettbewerb. Dies spüren auch die Versicherten, die sich immer öfter mit schleppender Bearbeitung von Leistungsanträgen oder Leistungsverweigerungen auseinandersetzen müssen.
Gerade im Bereich moderner und teurer medizinischer Behandlungen, wie etwa in der Strahlentherapie, müssen schwerstkranke Patienten um die Erstattung der sehr hohen Behandlungskosten mit den Kostenträgern streiten.
Dabei werden oft grundsätzliche Auseinandersetzungen zwischen Kostenträgern und Ärzten über die Vergütung neuer Behandlungsverfahren auf dem "Rücken der Patienten" ausgetragen.
Wir haben aktuell in einer Reihe von Verfahren für schwerstkranke Patienten mit einem Prostatakarzinom die vollständige Erstattung der Behandlungskosten für hochmoderne Strahlentherapien erstritten, die teilweise mit Behandlungskosten über 20.000,00 € verbunden waren. Die Krankenversicherungen hatten die vollständige Vergütung teilweise mit dem Argument abgelehnt, dass die Wirksamkeit dieser Therapien noch nicht durch wissenschaftliche Studien belegt sei. Dies ist aber in den Fällen dieser Behandlungen nach Auffassung der Gerichte kein Argument die Erstattung der Kosten zu verweigern (vgl. Landgericht Karlsruhe - 4 O 365/08 -).
Nach wie vor ist es für Patienten problematisch, Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser aufgrund einer fehlerhaften Behandlung oder Aufklärung durchzusetzen.
Der Gesetzgeber ist derzeit bemüht durch die Verabschiedung eines neuen Patientenrechtegesetzes die Patientenrechte zu stärken. Der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf wird aller Voraussicht nach noch in der ersten Hälfte des Jahres 2013 in Kraft treten und Änderungen im BGB und im SGB V enthalten.
Ob damit aber tatsächlich eine wesentliche Stärkung Patientenrechte verbunden sein wird, ist eher zweifelhaft, weil der Entwurf im Kern nur eine Normierung der bereits gefestigten Grundsätze der Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht enthält. Eine Stärkung der Patientenrechte wird mit dem Gesetz nur punktuell erreicht werden.
Patienten sind daher immer noch zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf kompentente und spezialisierte Rechtsanwälte angewiesen, die sich neben der juristischen Bewertung auch um die medizinische Prüfung des Behandlungsfalles kümmern. Dazu arbeiten wir mit uns beratenden Fachärzten zusammen. Wir übernehmen nur Fälle, bei denen sich nach einer medizinischen und juristischen Prüfung echte Erfolgsaussichten zeigen.