Daniela Lordt (1977) ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht tätig. Sie ist seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2013 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Frau Lordt vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ferner vertritt sie ihre Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts. Darüber hinaus berät sie Mandanten in Fragen des Erbrechts, wozu auch die Beratung von Unternehmen bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge gehört. Sie ist Gründungsmitglied von GIRING LORDT WÖLK Rechtsanwälte PartGmbB.
Fortbildungsbescheinigung 2021
Fortbildungsbescheinigung 2019-2020
Fortbildungsbescheinigung 2016
Fortbildungsbescheinigung 2015
Fortbildungsbescheinigung 2014
Fortbildungsbescheinigung 2013
Fortbildungsbescheinigung 2011
Fortbildungsbescheinigung 2010
Fortbildungsbescheinigung 2009
Fortbildungsbescheinigung 2008
Fortbildungsbescheinigung 2007
Fortbildungsbescheinigung 2006
Fortbildungsbescheinigung 2005