Erbrecht

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten oder bei der Regelung von Fragen der vorweggenommenen Erbfolge.

Wir beraten Sie bei allen erbrechtlichen Fragen, wenn Sie abweichend von der gesetzlichen Erbfolge ein Testament errichten wollen und inwiefern Pflichtteilsansprüche bestehen können. Außerdem stehen wir Ihnen bei der Frage zur Seite ob Sie eine angefallene Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen.

Leider entstehen auch nach dem Tod eines nahen Angehörigen viele Probleme, die in Auseinandersetzungen zwischen den Erben enden. Wir vertreten Sie dabei in Erbscheinsverfahren und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
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