Familienrecht
Wir beraten im Bereich des Familienrechtes in allen Fragen zur Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft, Verwandtschaft und Betreuung/Vormundschaft.
Im Falle der Trennung eines Ehepaares oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft helfen wir Ihnen, verschiedene Fragen zu regeln wie beispielsweise den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder, die Entscheidungsbefugnis (Sorgerecht), die Häufigkeit der Besuche (Umgang) und die Unterhaltszahlungen. Auch die weitere Nutzung der zuvor gemeinsam bewohnten Wohnung ist zu entscheiden, ebenso wie die Auseinandersetzung der gemeinsamen Einrichtung (Hausrat). Ferner stellen sich Fragen zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, insbesondere des Familienheimes.
Wir betreuen Sie außerdem in Scheidungsverfahren und in Fragen des ehelichen Güterrechtes, wie beispielsweise der Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft, jedoch auch vor der Eheschließung, beispielsweise wenn es um die Erstellung eines Ehevertrages geht.