Erbrecht

Keine anderen Generationen haben ihren Kindern so viel hinterlassen wie heute. Umso mehr ist Sorgfalt bei Regelung des letzten Willens erforderlich.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten oder der Vorbereitung von Erbverträgen. Wir beraten Sie umfassend, wem und in welchem Umfang Pflichtteilsansprüche zustehen können. Auch bei der Abfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können wir Ihnen Vorschläge unterbreiten, damit Ihr letzter Wille auch wirklich gilt.

Auch für alle Fragen der vorweggenommenen Erbfolge bei der Übertragung einer Immobilie oder der Nachfolge in einem Unternehmen können wir Ihnen konstruktive Lösungen anbieten.

Wir unterstützen Sie, wenn zu entscheiden ist, ob eine angefallene Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll.

Dabei sind wir sowohl beratend als auch gerichtlich für unsere Mandanten tätig. So vertreten wir unsere Mandanten in Erbscheinverfahren oder in Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
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Giring Lordt Wölk Rechtsanwälte PartGmbB
Rathausplatz 8
66111 Saarbrücken
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